Insolvenzen halten sich trotz Corona noch im Rahmen

Bereits seit Mitte März stehen große Teile der Wirtschaft durch die Corona-Einschränkungen still. Dank der Maßnahmen von Bund und Ländern ist die befürchtete Welle an Insolvenzen bisher aber ausgeblieben. Dies könnte sich jedoch noch ändern.

Noch im Februar 2020 waren die Aussichten für die deutsche Wirtschaft gut. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilte, gab es in dem von der Corona-Krise noch unbeeinflussten Monat bundesweit 1.529 Unternehmensinsolvenzen. Das waren 3,2 Prozent weniger als im Februar 2019. Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte für Februar 2020 auf knapp 1 Milliarde Euro. Im Februar 2019 waren sie doppelt so hoch.

Trend für April 2020

Durch die Beschränkungen in der Corona-Krise sind nun viele Unternehmen in Not geraten, wie aus dem Insolvenztrend des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) hervorgeht. Demnach haben im März und April dieses Jahres 1.936 Personen- und Kapitalgesellschaften Insolvenz angemeldet, genauso viele wie im Vorjahreszeitraum.

Auch Destatis macht erstmals vorläufige Angaben zu den Regelinsolvenzverfahren in Deutschland. Die Zahl der tatsächlich eröffneten Verfahren nahm demnach im März 2020 im Vergleich zum Vorjahresmonat um 1,6 Prozent zu. Für den April 2020 sank deren Anzahl dagegen deutlich um 13,4 Prozent. In einer Pressemitteilung lässt das Statistische Bundesamt wissen:

„Die durch die Corona-Pandemie und die Maßnahmen zu deren Eindämmung verursachte wirtschaftliche Krise spiegelt sich im März und April somit nicht in einem Anstieg der eröffneten Insolvenzverfahren wider. Das Ausbleiben eines solchen Anstiegs, oder gar ein Absinken der Zahlen wie im April, ist jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nicht überraschend.“

Insolvenzen werden noch zunehmen

Gründe hierfür sind laut Destatis zum einen die Bearbeitungszeit, die zwischen dem Antrag und der Eröffnung eines Regelinsolvenzverfahrens vergeht. Erst nach der Entscheidung bei Gericht über die Eröffnung oder Abweisung eines Verfahrens gehen diese in die Statistik ein. Diese Bearbeitungszeit hat sich zudem durch den teilweise eingeschränkten Betrieb der zuständigen Insolvenzgerichte verlängert.

Zum anderen greifen die Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung. Besonders durch die vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, die vorerst bis zum 30. September 2020 gilt. Sie regelt, dass Unternehmen, die aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie Insolvenz anmelden müssten, von der Insolvenzantragspflicht befreit sind, sofern sie Aussichten darauf haben, ihre Zahlungsunfähigkeit nach der Krise wieder zu beseitigen.

Sollten diese Unternehmen ihre Zahlungsfähigkeit nicht wiederherstellen können, würde der Insolvenzantrag nach dieser Schonfrist fällig. Somit könnte es nach dem Ende der gesetzlichen Ausnahmeregelung doch noch zu einem starken Anstieg der Insolvenzen kommen, so die Einschätzung des IWH.