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Corona-Novemberhilfe und weitere Neuerungen

Mit der Novemberhilfe können Unternehmen, die von den Schließungen im Zuge der Pandemiebekämpfung betroffen sind, 75 Prozent ihres Vorjahresumsatzes erstattet bekommen. Zudem wurden die Überbrückungshilfen bis in den kommenden Sommer verlängert.

Als die Bundesregierung Ende Oktober die neuen Einschränkungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie verkündet hatte, versprach sie auch neue Hilfen für die Wirtschaft. So sollten unter anderem die von den temporären Schließungen betroffene Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen eine außerordentliche Wirtschaftshilfe erhalten, um sie für finanzielle Ausfälle zu entschädigen. Als „Novemberhilfe“ können diese seit dem 25. November beantragt werden. Sie erhalten bis zu 75 Prozent des durchschnittlichen Umsatzes vom November 2019. Für Soloselbstständige, neu gegründete Unternehmen und Gastronomiebetriebe gibt es Sonderregelungen

Wie auch bei der Überbrückungshilfe müssen diese Anträge von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt geprüft und eingereicht werden. Davon ausgenommen sind Soloselbstständige mit Elster-Zertifikat und einer maximalen Förderung von 5.000 Euro. Die IHK für München und Oberbayern übernimmt wieder die Bearbeitung der Anträge.

Bayern Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger erklärt:

„Für zehntausende Betriebe im Freistaat ist die Novemberhilfe der dringend benötigte Rettungsanker. Viele Gastronomen, Hoteliers, Kinos und Fitnessstudios sitzen seit Wochen ohne Umsätze auf dem Trockenen. Jetzt für Liquidität zu sorgen hat also höchste Priorität. Unternehmen erhalten gleich bei Antragstellung umgehend eine erste Abschlagszahlung in Höhe von bis zu 10.000 Euro.“

Verlängerung der Überbrückungshilfe

Allerdings machte die Bundesregierung deutlich, dass diese Wirtschaftshilfen nur im November und Dezember ausgezahlt werden. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier als auch Kanzleramtschef Helge Braun erklärten, dass es auf Dauer nicht finanzierbar sei, 75 Prozent der Umsatzausfälle zu erstatten. Bereits im Januar sollen „zielgenauere Hilfen“ folgen, so Braun. Altmaier und auch Bundesfinanzminister Scholz sehen im neuen Jahr die Überbrückungshilfen im Mittelpunkt.

Diese sind nun bis 30. Juni 2021 verfügbar, nachdem die EU-Kommission eine Verlängerung der wegen COVID-19 geänderten beihilferechtlichen Grundlagen genehmigt hat. Die für die Hilfen in Bayern zuständige LfA gab bekannt, alle ihre Corona-Maßnahmen zu verlängern. Zu den Hilfen, die dadurch nahtlos weiter beantragt werden können, zählen der LfA-Schnellkredit mit einer Haftungsfreistellung von 100 Prozent, der Corona-Schutzschirm-Kredit, der Corona-Kredit für Gemeinnützige, der Universalkredit mit einer 80-prozentigen Haftungsfreistellung, die LfA-Bürgschaften mit einem Bürgschaftssatz von bis zu 90 Prozent sowie der Akutkredit.

Zum Schnellkredit, der für Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern ausgelegt ist, erklärt Aiwanger:

„Die kleinen Unternehmen brauchen und erhalten nach wie vor schnell und unbürokratisch Hilfe, um durch die Krise zu kommen. Seit Einführung des Produkts wurde der LfA-Schnellkredit an knapp 5000 kleine Unternehmen in Bayern zugesagt. Mit den Zusagen ist ein Darlehensvolumen von insgesamt über 200 Millionen Euro verbunden.“

Ärger um Verzögerungen

In Wirtschaftskreisen ärgert man sich währenddessen über die langsamen Prozesse bei der Bearbeitung der Hilfen. So erklärte etwa Achim von Michel, Landesbeauftragter für Politik im Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) Bayern:

„Es kann nicht sein, dass Unternehmen bis Dezember auf finanzielle Hilfen für Umsatzverluste im September warten müssen.“

Und weiter:

„Während im Frühling bei den Soforthilfen trotz der Neuartigkeit der Situation schnelle und unbürokratische Bemühungen zu beobachten waren, wirkt es mittlerweile so, als hätte die schnelle Auszahlung der Hilfen an existenzbedrohte Unternehmen nicht mehr die allerhöchste Priorität.“


Alle Informationen zur Novemberhilfe hat das bayrische Wirtschaftsministerium hier zusammengetragen. Informationen zur Soforthilfe findest Du hier und zur Überbrückungshilfe hier.