Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger begründet den Energieliquiditätskredit mit den explosionsartig gestiegenen Energiekosten. Die Gaspreisbremse komme für viele Betriebe zu spät und das Kredit-Sonderprogramm des Bundes gehe nicht weit genug. Wesentlicher Schwachpunkt des Bundesprogramms sei die Klausel, dass Unternehmen nur dann Geld erhalten, wenn der Anteil der Energiekosten für den Eigenverbrauch 2021 mindestens drei Prozent des Jahresumsatzes betragen hat, so Aiwanger:
„Deshalb setzen wir als Freistaat auf ein eigenes Kreditprodukt der LfA, um betroffene Unternehmen in dieser schwierigen Lage noch besser unterstützen zu können. Dieses Vorgehen hat schon während der Coronakrise gut funktioniert und das Fortbestehen vieler Betriebe ermöglicht.“
Energieliquiditätskredit umfasst bis zu 10 Millionen Euro
Betriebe und Angehörige der Freien Berufe, die sich aufgrund der gestiegenen Energiepreise in Finanzierungsschwierigkeiten befinden, sollen den Energieliquiditätskredit erhalten können. Der Jahresumsatz darf 500 Millionen Euro nicht überschreiten. Es ist eine Selbsterklärung durch den Antragsteller mit anschließender Plausibilisierung durch die Hausbank notwendig.
„Das ermöglicht eine schnelle und unbürokratische Antragstellung. In der aktuellen Situation dürfen wir die Unternehmen nicht mit komplizierten Anträgen belasten. Der Handlungsbedarf ist groß. Deutschlandweit berichten laut KfW fast zwei Drittel aller mittelständischen Betriebe über Belastungen aufgrund der gestiegenen Energiepreise“,
so Aiwanger.
„Hinzu kommen die ebenfalls energiepreisbedingten Teuerungen von Vorprodukten. Allein im August haben die gewerblichen Erzeugerpreise im Vergleich zum Vorjahr um über 45 Prozent zugelegt.“
Der Energieliquiditätskredit umfasst bis zu 10 Millionen Euro und läuft bis zu 10 Jahre.