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Digitales Startup des Jahres 2019 gesucht

Das Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) vergibt einen neuen Preis für ein „Digitales Startup des Jahres 2019“. Die Auszeichnung richtet sich an junge Digitalunternehmen, die bereits an einer Gründungsinitiative des BMWi teilgenommen haben. Es winken vier mit insgesamt 110.000 Euro dotierte Preise. Bewerbungsfrist ist der 12. Juli 2019.

Wer darf sich nun genau um den Preis bewerben? Das BMWi vergibt seinen Preis nur an Gründer bzw. Startups, die bereits auf irgendeine Weise mit anderen Förderungen des Wirtschaftsministeriums in Berührung war. Aber auch einige andere Auflagen sind zu erfüllen.

Wer darf sich als „Digitales Startup des Jahres 2019“ bewerben?

Teilnahmeberechtigt sind also:

  • AbsolventInnen des EXIST-Gründerstipendiums
  • Unternehmen aus dem EXIST-Forschungstransfer
  • PreisträgerInnen des „Gründerwettbewerb – Digitale Innovationen“ bzw. des Vorläufers Gründerwettbewerb – IKT Innovativ
  • Beteiligungen des High-Tech Gründerfonds (HTGF)
  • Beteiligungen eines Business Angels über das BMWi-Programm INVEST – Zuschuss für Wagniskapital
  • Startups (Finalisten) des German Accelerator

Münchner Startups haben also große Chancen, wieder ausgezeichnet zu werden. Denn allein beim Gründerwettbewerb des BMWi räumten unzählige hiesige Startups in den vergangenen Jahren ab, wie zum Beispiel Demodesk, Hawadawa, rfrnz, RoVi Robot VisionTwaice oder WunderX. Und auch der HTGF ist an vielen Münchner Startups beteiligt. Zu nennen wären hier beispielsweise HTGF Fairfleet oder Kiutra. Und auch die anderen Programme haben einige Münchner Jungunternehmen unterstützt.

Weitere Teilnahmevoraussetzungen sind, dass das Unternehmen als Kapitalgesellschaft mit Sitz in Deutschland gegründet wurde, und zwar nicht vor 2016. Außerdem müssen die Produkte oder Dienstleistungen des Unternehmens innovative Informations- und Kommunikationstechnologien beinhalten. Darüber hinaus ist der Umsatz relevant: Das Unternehmen muss im Jahr 2018 bzw. in den letzten zwölf Monaten einen Umsatz von mindestens 100.000 Euro erwirtschaftet haben. Und es gibt noch ein Ausschlusskriterium: Nicht teilnahmeberechtigt sind Startups, die bereits als „Multimediagründung des Jahres“ und „IKT-Gründung des Jahres“ durch das BMWi ausgezeichnet wurden.

Worauf schaut die Jury?

Neben den stimmigen Bewerbungsunterlagen ist ein selbst aufgenommenes Video einzureichen. Auswahlkriterien für den Preis sind dann folgende:

  • die hohe Alleinstellung des Produkt- bzw. Dienstleistungsportfolios,
  • Wachstumsperspektiven in den Zielmärkten,
  • die unternehmerische Leistung bei der bisherigen Umsetzung der Gründungsidee und
  • das Managementpotenzial für eine weitere erfolgreiche Unternehmensentwicklung.

Klingt nach ganz schön vielen Kriterien? Die Chance, „Digitales Start-up des Jahres 2019“ des BMWi zu werden, sollte man wahrnehmen. Denn immerhin gibt es vier mit insgesamt 110.000 Euro dotierten Preisen zu gewinnen. Erstmalig wird neben den drei von der Jury vergebenen Preisen auch ein Publikumspreis in Höhe von 10.000 Euro verliehen. Dabei kann das Publikum in einer Online-Abstimmungsphase das Startup mit dem besten Videobeitrag wählen.

Weitere Informationen und Bewerbung hier.